Viele haben es für sich bereits entschieden und sind mit ihrer Entscheidung zufrieden oder auch nicht ! Für viele andere Neu- oder Wiedereinsteiger stellt sich dann aber die Frage, was sie machen. Es ist ja auch eine Kosten-, Zeit- und Versicherungs(schutz)frage.
Eines ist klar, Kennzeichen braucht ein jeder und die entsprechenden Steuer- und TÜV-Stempel auch. Die Preise sind aber für die unterschiedlichen Arten gleich und in der Tabelle unten nicht mit aufgeführt.
Seht euch die Preise der folgenden Tabelle an (Preise: Stand 03/00) :
| Neuzulassung | Mit ABE | DM 50,- | |
| Ohne ABE | DM 80,- | ||
| Umschreibung | Angemeldetes HH-Fzg | DM 35,- | |
| Abgemeldetes HH-Fzg | DM 40,- | ||
| Ausw. Fzg-gleicher Halter | DM 46,- | ||
| Ausw.Fzg, anderer Halter | DM 50,- | ||
| Wiederzulassung | Gleiches Fzg und Halter | DM 21,- | |
| Abmelden | HH - Fzg. | DM 11,- | |
| Abmelden | auswärtiger Fzg. | DM 21,- | |
| Endgültige Abmeldung mit Verbleibserklärung/Verwertungsnachweis | plus | DM 10,- | |
| Endgültige Abmeldung ohne Verbleibserklärung/Verwertungsnachweis | plus | DM 20,- | |
| Saisonkennzeichen | Für bestimmten Zeitraum | DM 50,- | |
| Wunschkennzeichen | plus | DM 20,- | |
| Kennzeichenreservierung | plus | DM 5,- | |
| Kurzkennzeichen | Einmalige Verwendung | DM 20,- |
Die Kfz-Steuer ist im voraus zu entrichten (1 Jahr) und die Gebühren ebenfalls sofort und in bar. Der Vorteil der Saisonkennzeichen gegenüber dem An-/Abmelden ist, daß man die Zeit für die Wege und Wartezeiten zum/beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) spart. Allerdings hat man sich dann vorher auch auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt und ein Fahren ausserhalb dieser Zeit würde ein Zulassungsverstoß (Ordnungswidrigkeit und Steuer- sowie Versicherungsvergehen) bedeuten.
Der Nachteil bei dem An-/Abmelden und den Saisonkennzeichen ist natürlich auch, dass man in diesen Wintern (?) in der Bahn oder dem Auto ist und die vielen Biker sieht, die das schöne Wetter ausnutzen. Die größte Frage ist da aber auch die Versicherungssumme und die -leistungen, wenn das Bike abgemeldet zu Hause steht.
Laut Auskunft der Itzehoer Versicherung ruht der Versicherungsvertrag in dem abgemeldeten Zeitraum. Wer aber eine Teilkasko (im Gegensatz zur Haftpflicht- freiwillig) hat, hat auch Anspruch auf Leistung bei Diebstahl. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Bike in einem entsprechenden verschlossenen Raum oder umfriedeten Grundstück steht.
Zu den Prozenten, sprich dem Schadensfreiheitsrabatt gibt es seitens der Itzehoer Versicherung die Auskunft, daß sich die Prozente trotz der Ruhezeit mit senken. Bei längerer Abmeldung oder Aussetzung sind sogar bis zu 7 Jahren noch Prozenteinsparungen zu erreichen, wenn der entsprechende Führerschein vorhanden ist.
Also Biker überlegt was ihr wollt, rechnet es euch in Ruhe mal durch und entscheidet euch dann. Bedenkt aber auch einmal, wann wir den letzten harten Winter hatten. Auf der HMT habt ihr doch bestimmt auch viele Biker/innen gesehen, die mit ihrer Maschine dort waren!
Bericht aus der BURNING OUT 26 (Februar/März 2001)
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